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| Sittenwidriges ComputerspielEin Vertrag über die Teilnahme an einem Computersystemspiel, das nach dem so genannten Schneeballprinzip abläuft, ist sittenwidrig und daher nichtig. Dem Geschädigten haftet nicht nur der Veranstalter eines solchen Spiels sondern auch derjenige, der sich an der Organisation und Durchführung beteiligt (hier: Entwicklung und Verwaltung des zugehörigen Softwareprogramms). Ein eigenes leichtsinniges und grob fahrlässiges Verhalten des Spielteilnehmers kann zu dessen Mithaftung führen, wenn dem Veranstalter bzw. seinem Gehilfen nur bedingter Vorsatz anzulasten ist. Urteil des OLG Bamberg vom 07.03.2001 3 U 105/00 OLG Report Bamberg 2001, 193 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |