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| Mietwagen nach Unfall: Autovermieter muss auf günstigsten Tarif hinweisenEin Autovermieter ist verpflichtet, seinen Kunden, der nach einem Unfall ein Ersatzfahrzeug anmietet, darüber zu informieren, ob ein günstigerer Normaltarif als der Unfallersatztarif angeboten wird. Erhält der Kunde vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung nur den günstigeren Tarif ersetzt, muss der Autovermieter die Differenz zu dem von ihm angebotenen teureren Tarif erstatten. Urteil des LG Erfurt vom 11.11.2005 2 S 15/05 DAR 2006, 459 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |