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| "Intershop" geschütztDie für die Entwicklung und den Vertrieb von E-Commerce-Programmen verwendete eingetragene Wortmarke "Intershop" stellt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm "eine hinreichend eigentümliche und phantasievolle wortschöpferische Bezeichnung dar, die vom Verkehr nicht lediglich produkt- bzw. dienstleistungsbeschreibend im Sinne eines Internetshops, sondern herkunftsweisend verstanden wird". Daher ist die Verwendung der Bezeichnung "Intershop-Portal" als Bestandteil einer Internetadresse neben der markenrechtlichen Verletzung als wettbewerbswidrige Rufausbeutung anzusehen. Urteil des OLG Hamburg vom 02.11.2000 3 U 71/00 GRUR-RR 2001, 126 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |