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Veröffentlichung einer Rangliste von Anwaltskanzleien wettbewerbswidrig


Die Veröffentlichung einer Rangliste von Anwaltskanzleien in einem Handbuch " Wirtschaftskanzleien - Rechtsanwälte für Unternehmen", die allein auf der subjektiven Einschätzung der Redaktion beruht, verstößt gegen das standesrechtliche Wettbewerbsverbot und ist daher wettbewerbswidrig (§ 1 UWG).

Urteil des OLG München vom 08.02.2001
29 U 4292/00 (nicht rechtskräftig)
ZIP 2001, 1116

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