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| Rabattgesetz und Zugabeverordnung endgültig abgeschafftDer Bundesrat hat am 13.07.2001 der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zugestimmt. Die bisherigen Beschränkungen bei Preisnachlässen und Gratiszugaben wurden am 25.07.2001 ersatzlos gestrichen. Nach den im Jahre 1933 in Kraft getretenen Vorschriften durften Händler in der Regel nur bis zu drei Prozent des Kaufpreises nachlassen. Die Zugabeverordnung begrenzte kostenlose "Dreingaben" auf nahezu wertlose Kleinigkeiten oder Zubehör. Die Aufhebung dieser Regelungen bedeutet eine Verbesserung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf ausländische Konkurrenten und auf die gesamte Internetwirtschaft. Insbesondere kleine und mittlere Geschäfte befürchten jedoch Nachteile gegenüber den großen "Ketten", die dem erwarteten "Feilschen" mit aufwändigen Kundenbindungssystemen begegnen wollen. Dem wird entgegengehalten, dass in anderen EU-Ländern, wo es die Begrenzungen nicht gibt, auch keine "Wildwestmanieren" herrschen. Der alltägliche Einkauf verläuft dort nach ähnlichen Regeln wie hier zu Lande. Dafür, dass beim Umgang mit Preisnachlässen und Zugaben künftig keine "Anarchie" herrschen wird, sorgt nach wie vor das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Werbung und Verkaufsmethoden werden sich weiterhin u. a. an dem Verbot des "übertriebenen Anlockens" und dem Irreführungsverbot messen lassen müssen. gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |