leidenschaft.gif


Geschwindigkeitsbeschränkung "werktags" gilt auch für Samstage


Eine durch entsprechende Beschilderung angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Zusatzschild "werktags von 7 bis 20 Uhr" gilt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm gleichermaßen für Samstage. Der Samstag ist auch heute noch im allgemeinen Sprachgebrauch ein "Werktag", unabhängig davon, ob dieser Tag ein Arbeitstag ist.

Beschluss des OLG Hamm vom 07.03.2001
2 Ss OWi 127/01
ZAP EN-Nr. 389/2001

gefunden by www.benkelberg.com
(c) 2003 Benkelberg