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| Auslegung eines VertragesVertragliche Regelungen sind im Streitfalle so auszulegen, wie sie unter Würdigung der beiderseitigen Interessen von den Vertragsparteien tatsächlich gewollt waren. Dabei ist zunächst vom Wortlaut der getroffenen Vereinbarungen auszugehen. Behauptet eine Vertragspartei, beide Parteien hätten den Vertragstext jedoch in einem anderen als dem Wortsinn verstanden, trifft sie hierfür die Beweis- und Darlegungslast. Urteil des BGH vom 13.11.2000 II ZR 115/99 MDR 2001, 323 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |