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| GmbH: Verfahrensfortsetzung trotz LöschungHat eine GmbH eine Klage bei Gericht eingereicht, kann das Verfahren bis zur Sachentscheidung weitergeführt werden, obwohl die GmbH inzwischen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde. Voraussetzung ist jedoch, dass die klagende GmbH durch einen vor der Löschung beauftragten Prozessbevollmächtigten vertreten wird. Urteil des BGH vom 27.04.2000 I R 65/98 NJW-RR 2001, 244 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |