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Parkscheibenbenutzung bei Behindertenparkplatz


Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim weist darauf hin, dass auch die Benutzung mit durch entsprechende Schilder ausgewiesenen Behindertenparkplätzen durch das Zusatzschild „Parkscheibe zwei Stunden“ für den Kreis der Begünstigten zeitlich beschränkt werden darf.

Beschluss des VGH Mannheim vom 22.08.2001
5 S 69/01
DAR 2002, 93

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