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„Feigling“ genießt MarkenschutzDer Inhaber der Spirituosenmarke „Feigling“ („kleiner Feigling“) kann wegen Verwechslungsgefahr die Unterlassung der Kennzeichnung „Frechling“ für einen Likörschnaps verlangen. Urteil des LG Köln vom 15.02.2001 31 O 674/00 (nicht rechtskräftig) GRUR-RR 2002, 15 gefunden by www.benkelberg.de (c) 2003 Benkelberg |
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