![]() |
Urteile Suchergebnis
|
|
|
Ausgleichsklausel gilt nicht für vorher begangene VermögensdelikteVereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrages eine Ausgleichsklausel, nach der sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung vollständig ausgeglichen und endgültig erledigt sind, so sind gleichwohl Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen erst später aufgedeckter Vermögensdelikte des Arbeitnehmers (gewerbsmäßiger Betrug in Höhe von 180.000 DM) nicht ausgeschlossen. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf verstößt der Arbeitnehmer gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn er sich in einem derartigen Fall auf die Ausgleichsklausel beruft, da er nicht davon ausgehen kann, dass der Arbeitgeber in Kenntnis des wahren Sachverhalts eine derartige Erklärung abgegeben hätte. Urteil des LAG Düsseldorf vom 28.08.2001 16 Sa 610/01 Betriebs-Berater 2002, 104 gefunden by www.benkelberg.de (c) 2003 Benkelberg |
![]() |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||