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§ 6 TDG

Befangener Sachverständiger


In einem Prozess kann ein Sachverständiger aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen (z. B. Befangenheit), abgelehnt werden. Einen Fall der Besorgnis der Befangenheit nahm der Bundesgerichtshof bei einem Brandsachverständigen an, der sowohl für den Haftpflichtversicherer als auch für die Polizeibehörde tätig war.

Beschluss des BGH vom 30.11.2001
3 StR 216/01
ZAP EN-Nr. 98/2002
3 StR 216/01

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