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GmbH: Beurkundungsmangel bei AnteilsverkaufDer Verkauf und die Abtretung von GmbH-Anteilen bedürfen der notariellen Beurkundung. Wird vor dem vertragschließenden Notar auf die Verlesung eines Anhangs zum Vertrag über den Verkauf und die Abtretung von GmbH-Anteilen verzichtet, bewirkt dieser Beurkundungsmangel die Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Urteil des OLG Celle vom 17.07.2001 9 U 172/00 WM 2001, 2444 gefunden by www.benkelberg.de (c) 2003 Benkelberg |
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