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§ 6 TDG

Kündigung wegen ständiger Beleidigungen


Hat ein Arbeitnehmer immer wieder Streit mit seinen Kollegen, weil er deren Leistungen in beleidigender Weise kritisiert und setzt er dieses Verhalten trotz einer Abmahnung des Arbeitgebers fort, hat dieser das Recht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um einen äußerst bewährten Arbeitnehmer mit sehr guten Arbeitsleistungen handelt.

Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. M.
7 Ca 532/01
Handelsblatt vom 30.01.2002

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