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Keine Mithaftung des AdresshändlersEin gewerblicher Adresshändler ist grundsätzlich nicht als wettbewerbsrechtlicher Störer anzusehen, wenn ein Kunde unter Verwendung der erworbenen Adressen Werbesendungen mit wettbewerbswidrigem Inhalt verschickt. Urteil des OLG Karlsruhe vom 19.04.2001 4 U 143/00 GRUR-RR 2002, 78 gefunden by www.benkelberg.de (c) 2003 Benkelberg |
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