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§ 6 TDG

PC mit veraltetem Betriebssystem


Erwirbt ein Käufer einen PC mit veralteter Windows 98-Software, die nicht über die benötigten Treiber für neuere Zusatzgeräte (z. B. Drucker) verfügt, und ist auch der Verkäufer nicht in der Lage, eine ordnungsgemäße Installation herbeizuführen, kann der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen und den Kaufpreis zurückfordern.

Der Käufer muss sich von dem Händler auch nicht darauf verweisen lassen, dass er sich die benötigten Treiber von der Internetseite des Softwareherstellers herunterladen könne.

Urteil des LG Karlsruhe-Durlach vom 15.03.2001
1 C 478/00
Computer und Recht 2002, 11

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