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§ 6 TDG

Rückforderung zuviel gezahlten Gehalts


Ein Arbeitnehmer kann dem Anspruch seines Arbeitgebers auf Rückzahlung von versehentlich zuviel gezahlter Vergütung entgegenhalten, er habe das Geld für seine laufende Lebensführung verbraucht (Wegfall der Bereicherung). Dies muss der Arbeitnehmer im Einzelnen darlegen und gegebenenfalls beweisen. Der Nachweis ist nach der Rechtsprechung dann entbehrlich, wenn es sich bei der Überzahlung um einen geringfügigen Betrag handelt. Die Grenze liegt bei ca. 10 Prozent der korrekten Vergütung.

Der Beweis des ersten Anscheins für den Wegfall einer durch eine Gehaltsüberzahlung eingetretenen Bereicherung ist im Falle einer mehrere Monate betreffenden einmaligen Überzahlung, die das reguläre Gehalt um ein Vielfaches übersteigt, in der Regel nicht anzunehmen.

Urteil des BAG vom 23.05.2001
5 AZR 374/99
MDR 2001, 1356

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