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§ 6 TDG

Schadensersatz bei Nichtausführung eines Aktienkaufvertrages


Führt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmer einen befristeten Auftrag zum Erwerb von Aktien bis zu einem bestimmten Kurs trotz entsprechender Möglichkeit schuldhaft nicht aus, so kann der Auftraggeber nicht die Beschaffung der Aktien Zug um Zug gegen Zahlung der hypothetischen Aufwendungen bei ordnungsgemäßer Ausführung verlangen.

Vielmehr kann der Auftraggeber nur den Ersatz des Betrages fordern, den er über den bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung erforderlichen Betrag hinaus hätte aufwenden müssen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hält in derartigen Fällen den Zeitpunkt von der Kenntnis des Entstehens des Anspruchs für entscheidend. Zu diesem Zeitpunkt hätte ein Deckungsgeschäft (anderweitige Beschaffung der Aktien) durchgeführt werden können.

Urteil des OLG Nürnberg vom 06.12.2000
12 U 2953/00
NJW-RR 2002, 47

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